BÜROZEITEN
Mo.-So. 09:00 - 17:00 Uhr

Tel. 08151/90770
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Spiel- und Hausordnung Golfanlage Gut Rieden
Klare Regeln für ein harmonisches Miteinander

Die Gemeinschaft erfordert insbesondere gegenseitige Rücksichtnahme auf der Golfanlage Gut Rieden. Diese Rücksichtnahme auf die Interessen und Belange der anderen Spieler soll besonders gepflegt werden. Jeder Spieler soll die Möglichkeit haben, entsprechend seiner Spielstärke, „sein“ Spiel zu spielen.
Neben der in den Golfregeln enthaltenen Etikette, deren strikte Einhaltung selbstverständlich ist, erfordert daher die gegenseitige Rücksichtnahme und der Respekt vor der Persönlichkeit der anderen Spieler folgendes Verhalten:

Die Spiel- und Hausordnung ist die organisatorische Voraussetzung, die für Mitglieder und Gäste den allgemeinen Spielbetrieb regelt.

1. Bei Startzeiten-Reservierungen bitten wir um Beachtung folgender Regeln: Startzeiten werden grundsätzlich für jeden Tag im 10-Minuten Takt, für Mitglieder und Gäste ab 2 Tagen im Voraus vergeben. Telefonische Reservierungen nimmt das Sekretariat entgegen, wobei auch die vollständigen Namen der Mitspieler verbindlich anzugeben sind. Zur Entlastung des Sekretariats sollte das Online-Startzeitenreservierungssystem bevorzugt in Anspruch genommen werden. Wird ohne Anmeldung abgeschlagen oder die Startzeit unentschuldigt nicht eingehalten, kann dem entsprechenden Spieler das Privileg auf Startzeitenreservierung befristet bis zu 4 Wochen entzogen werden.

2. Das Spielen auf der 18 - Loch Anlage ist Gastspielern gestattet, die einem anerkannten Heimatclub angehören und einen gültigen DGV-Ausweis besitzen oder Mitgliedern, denen mindestens die Platzerlaubnis erteilt wurde.

3. Gebührenfreies Spielen auf der 9 – Loch Anlage ist für Mitglieder der 18 – Loch Anlage nur an Wochentagen (ausgenommen Feiertage) möglich.
Für das Spielen auf der 9-Loch Anlage ist sowohl für Gastspieler als auch für Mitglieder eine Mindest-Clubvorgabe von HCPI 54 vorgegeben. Da diese Anlage ein öffentlicher Kurzplatz ist benötigen Gäste keinen Heimatclub, sondern lediglich einen Nachweis der Platzreife sowie eine gültige Haftpflichtversicherung.

4. Das Spiel wird grundsätzlich am ersten Abschlag begonnen. Abweichungen von dieser Regelung sind nur mit Zustimmung der dazu autorisierten Personen im Sekretariat oder des Platzmarschalls gestattet. Der Beginn auf anderen Abschlägen, insbesondere Spielbahn 10 auf der 18- Loch Anlage, ist nur mit Zustimmung des Platzmarschalls gestattet.

5. Am ersten Abschlag soll eine Gruppe erst dann den Abschlag betreten und abschlagen, wenn der erforderliche Sicherheitsabstand zum vorausspielenden Flight gewährleistet ist. Es wird als ein Verstoß gegen die Golfetikette angesehen, wenn ein Spieler der nachfolgenden Gruppe bereits auf dem Abschlag steht, seinen Ball aufteet und dort Probeschwünge macht, wenn die vorausspielende Gruppe noch in Reichweite ist. Das gleiche gilt auf der Spielbahn nach einem Abschlag. Es wird auch hier als Verstoß gegen die Golfetikette betrachtet, wenn Probeschwünge am Ball in Spielrichtung gemacht werden und die vorausspielende Gruppe noch in Reichweite ist. Dieses Verhalten, das bei der vorausspielenden Gruppe Druck auslösen kann, ist unbedingt zu unterlassen. Dadurch wird das Spiel nicht schneller, sondern diese Situation führt erfahrungsgemäß zu Nervosität und damit bei der vorausspielenden Gruppe zu Fehlern, die das Spiel eher langsamer machen. Es darf grundsätzlich nur von den markierten Abschlägen gespielt werden.

6. Es besteht die Pflicht, auf der Runde durchspielen zu lassen, wenn die nachfolgende Gruppe offensichtlich schneller spielt und vor der vorausspielenden Gruppe mindestens eine Spielbahn frei ist. Eine vorausspielende Gruppe darf auch nicht dadurch unter Druck gesetzt werden, dass Bälle hinter diese geschlagen werden, um sie dadurch zum Durchspielen aufzufordern. Ein solches Verhalten ist ein Verstoß gegen die Golfetikette. Es wird andererseits von der vorausspielenden Gruppe erwartet, dass sie auch ohne eine solche „Aufforderung“ die Situation erkennt und die hintere schnellere Gruppe durchspielen lässt. Lässt die vordere Gruppe nicht durchspielen, begeht sie ihrerseits einen Verstoß gegen die Golfetikette. 5-Minuten Regel: „Bei Suchen des Balles“ erfordert Durchspiellassen des nachfolgenden Flights.

7. Einzelspieler haben grundsätzlich kein Durchspielrecht.

8. Jeder Spieler hat seine eigene Golfausrüstung mitzuführen, Leihschläger erhalten Sie bei Bedarf im Pro Shop. Es wird Wert auf angemessene Kleidung auf dem Golfgelände und im Clubhaus gelegt. Auf dem Platz sind nur Golfschuhe mit Softspikes oder Noppen erlaubt.

9. Kinder unter 12 Jahren sollten sich nicht ohne Begleitung Erwachsener auf dem Golfplatz und im Restaurant aufhalten. Das Mitnehmen von Kleinkindern auf dem Golfplatz, auch im Kinderwagen, ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

10. Das Mitführen von Hunden an der Leine ist auf der Golfanlage Gut Rieden gestattet.

11. Bevor ein Spieler einen Bunker verlässt, muss er alle von ihm verursachten Löcher und Fußspuren sorgfältig beseitigen. Der Rechen wird ausschließlich innerhalb des Bunkers abgelegt, und zwar so, dass er das Spiel am wenigsten beeinträchtigt. Divots sind sofort wieder einzusetzen und „festzutreten“. Alle Beschädigungen des Grüns, insbesondere Pitchmarken, müssen sorgfältig ausgebessert werden. Das gilt unabhängig davon, von wem die Beschädigungen verursacht worden sind und nach der Devise: „Jeder entfernt zwei Pitchmarken; seine eigene und die eines anderen“. Probeschläge auf den Abschlägen sind nicht zulässig. Luftschwünge zur „Lockerung“ und zum „Aufwärmen“ sind nur in Spielrichtung gestattet und nie in Richtung eines Mitspielers. Trolleys und Golftaschen dürfen nicht im Vorgrünbereich und sollten grundsätzlich immer in Richtung des nächsten Abschlags abgestellt werden. Die Fahnenstange soll hingelegt und nicht fallengelassen werden. Während Sie den Ball mit der Hand aus dem Loch heben, achten Sie bitte darauf, dass Sie nicht auf den Lochrand treten.

12. Driving-Range Bälle dürfen nur auf dem Übungsgelände (Driving-Range, Chipping-Area und Übungsbunker), jedoch nicht auf dem Putting Green oder auf dem Platz gespielt werden. Spielen mit Driving-Range Bällen auf dem Platz zieht sofortige Platzsperre nach sich.

13. Das Anspielen der Grüns mit mehreren Bällen ist nicht gestattet.

14. Clubplaketten oder Greenfee-Tickets müssen deutlich sichtbar am Golf-Bag angebracht werden.

15. Für die Benutzung von Elektro-Carts gelten in den AGBs genannten Bedingungen zur Mietung eines Golf-Carts.

16. Auf dem Parkplatz soll mit langsamer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h gefahren werden. Parken Sie bitte so, dass eine optimale Raumnutzung erfolgt, und nicht auf den Grünflächen. Parken für Mitglieder und Gäste im Hofbereich ist verboten, dies ist Privatgelände, und gehört nicht zur Golfanlage Gut Rieden.

17. Auch auf der Driving-Range gilt als oberster Grundsatz: Rücksicht auf andere und Schonung der Anlage. Das bedeutet im Einzelnen: Üben auf der Driving-Range nur an den dafür jeweils vorgesehenen und markierten Stellen in der vorgegebenen Schlagrichtung. Halten Sie genügend Sicherheitsabstand zu Ihrem Nachbarn. Das Übungsgelände ist kein Kinderspielplatz. Kinder sollen sich nur auf dem Übungsgelände aufhalten, wenn Sie tatsächlich üben wollen. Kinder unter 12 Jahren sollen nur in Begleitung Erwachsener üben. Unterhaltungen auf dem Übungsgelände sollen so geführt werden, dass andere Spieler – die üben möchten – nicht gestört werden.

18. Die zulässige Rundenspielzeit für eine Vierergruppe auf der 18 – Loch Anlage sollte 4 ½ Stunden nicht übersteigen. Auf der 9 – Loch Anlage sollte die Rundenspielzeit nicht mehr als 2 Stunden betragen.

19. Spielunterbrechungen oder Spielabbruch eines Turniers werden mit 3 langen Signaltönen durch die Spielleitung bekannt gegeben.

20. Kein Zutritt im Fall der behördlichen Schließung. Im Falle einer behördlich angeordneten Schließung der Golfanlagen ist der Zutritt zu den Golfanlagen nicht gestattet. Im Falle behördlich angeordneter Nutzungseinschränkungen sind die angeordneten Nutzungseinschränkungen von Mitgliedern/Nutzern einzuhalten.
Der Verein/Betreiber ist darüber hinaus berechtigt, weitergehende Nutzungseinschränkungen anzuordnen, wenn dies zum Schutze der Gesundheit der Mitglieder/Nutzer notwendig ist.

21. Es ist selbstverständlich, dass Papier oder sonstige Abfälle nicht auf dem Platz weggeworfen werden. Dies gilt insbesondere auch für Zigarettenkippen, Getränkeflaschen oder Dosen.

22. Clubeigene Handtücher dürfen nicht aus den Umkleideräumen entfernt werden.

Diese Bestimmungen gelten bis auf Widerruf. Die Geschäftsleitung kann die Bestimmungen jederzeit aufheben, ändern und oder ergänzen.

Wir wünschen Ihnen viele angenehme Runden auf unserer Golfanlage Gut Rieden.

Ihre
Gut Rieden Sport und Freizeit GmbH
Geschäftsführung